Informationen zur umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
Wenn du bei uns als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer aus dem EU-Ausland (z. B. Österreich) Artikel für deinen unternehmerischen Bedarf unter Angabe deiner Umsatzsteuer-Ident-Nr. bestellst und eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung wünschst, beachte bitte folgende Hinweise:
- Die Lieferung muss im Bestimmungsland an deine Firmenadresse erfolgen – also in deinem Fall nach Österreich. Erst nach erfolgreicher Zustellung der Ware können wir eine umsatzsteuerfreie Rechnung (innergemeinschaftliche Lieferung) ausstellen.
- Damit wir die gesetzlichen Vorgaben erfüllen können, benötigen wir vorab deine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) sowie die korrekte und vollständige Firmierung. Diese muss bereits bei Bestellabschluss als Rechnungsadresse hinterlegt sein. Die UID kann in den Anmerkungen zur Bestellung angegeben werden.
- Wir sind verpflichtet, alle zur USt.-Ident-Nr. gemachten Angaben zu prüfen. Erst nach erfolgter Lieferung erfolgt die „qualifizierte“ Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern. Wenn die Abfrage erfolgreich war, können wir die Rechnung entsprechend korrigieren.
Wichtig:
Bitte bestätige uns nach Erhalt der Ware schriftlich, dass die Lieferung im Bestimmungsland eingegangen ist. Die Erstattung der Mehrwertsteuer erfolgt auf die ursprüngliche Zahlungsart. Dieser Prozess kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen.